Xetra-Gold: Von 0 auf 170 Tonnen in 10 Jahren

  • Europas größtes Gold-Wertpapier mit physischer Hinterlegung
  • Rasanter Anstieg auf über 170 Tonnen Goldbestand
  • Bayern und Hessen lassen sich Xetra-Gold besonders gerne ausliefern

Xetra-Gold, das europaweit führende mit Gold besicherte Wertpapier, feiert 10. Geburtstag. Zu diesem Anlass wurde der Handel an der Frankfurter Börse am Mittwoch mit dem Läuten der Börsenglocke eröffnet.

Nach einem zuletzt deutlichen Anstieg der Goldnachfrage von privaten wie institutionellen Investoren sind aktuell mehr als 170 Tonnen Xetra-Gold im Wert von über 6 Milliarden Euro im deutschen Zentraltresor für Wertpapiere in Frankfurt eingelagert. Zu Jahresbeginn 2016 lag der Bestand noch bei 59,25 Tonnen.

Mit der Inhaberschuldverschreibung Xetra-Gold können Anleger an der Entwicklung des Goldpreises  in Euro partizipieren. Dabei entspricht ein Anteilschein genau einem Gramm Gold in Euro. Für jeden Anteilschein wird im Zentraltresor für deutsche Wertpapiere genau ein Gramm Gold hinterlegt.

Xetra-Gold-Anleger haben Anspruch auf die Auslieferung des verbrieften physischen Goldes. Seit der Einführung von Xetra-Gold im Jahr 2007 haben Anleger davon 965 Mal Gebrauch gemacht. Dabei wurden insgesamt 4,8 Tonnen Gold ausgeliefert. Bayern und Hessen haben das Gold besonders gern daheim: Mehr als die Hälfte der Auslieferungen ging in diese Bundesländer.

Von allen über den Börsenplatz Xetra gehandelten Rohstoffen (Exchange Traded Commodities, ETC) ist Xetra-Gold das umsatzstärkste Wertpapier. Im ersten Halbjahr 2017 lag der Orderbuchumsatz bei 1,78 Milliarden Euro.

Emittent von Xetra-Gold ist die Deutsche Börse Commodities GmbH, ein Gemeinschaftsunternehmen der Deutsche Börse AG und der Bankenpartner Commerzbank AG, Deutsche Bank AG, DZ Bank AG, B. Metzler seel. Sohn & Co. KGaA sowie der Schweizer Bank Vontobel.

Beteiligt ist außerdem Umicore AG & Co. KG, eine Konzerntochter der Umicore S.A., die weltweit mehrere Goldraffinerien betreibt und Goldbarren herstellt.

Keine Abgeltungssteuer auf Xetra-Gold
Im September 2015 hatte der Bundesfinanzhof bekannt gegeben, dass Gewinne aus der Veräußerung oder Einlösung von Xetra-Gold nach einer Mindesthaltedauer von einem Jahr nicht unter die Abgeltungssteuer fallen.

Somit sind der Erwerb und die Einlösung oder der Verkauf steuerlich wie ein unmittelbarer Erwerb und unmittelbarer Verkauf physischen Goldes zu beurteilen – also beispielsweise Gold-Barren oder Gold-Münzen.

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