Außerordentliche Erträge

Außerordentliche Erträge sind Erträge, die nicht zu der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gehören (§ 277 Abs. 4 Satz 1 HGB). Sie beruhen auf außergewöhnlichen Ereignissen, die nicht im normalen Ablauf des Geschäftsjahres auftreten und selten sind; z.B. Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken. Bei Investmentfonds werden außerordentliche Erträge im Allgemeinen einmal jährlich ausgeschüttet.

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