Ausübungsanzeige
Mit der Ausübungsanzeige kündigt der Inhaber einer Option bzw. eines Optionsscheins an, dass er sein Recht auf Ausübung der Option auszuführen gedenkt. Je nach Handelsplattform informiert er seine Bank oder die beteiligten Marketmaker über seine Absicht, den Basiswert der Option zu kaufen (Call) oder zu verkaufen (Put). Dort wird dann alles Weitere in die Wege geleitet, um die Option auch tatsächlich ausführen zu können.
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