Automatische Ausübung
Die automatische Ausübung einer Option stellt sicher, dass der Inhaber eines Optionsscheins an dessen Laufzeitende automatisch einen evtl. positiven Restbetrag gutgeschrieben bekommt. Es ist dann nicht nötig, dass der Anleger den Optionsschein spätestens am letzten Tag der Laufzeit an der Börse verkauft.
Die automatische Ausübung erfolgt, wenn der Optionsschein zu diesem Zeitpunkt noch einen inneren Wert besitzt. Ob eine automatische Ausführung erfolgt, legt der Emittent in den Optionsbedingungen fest.
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