Bezugsrechte
Altaktionäre erhalten bei Kapitalerhöhungen Bezugsrechte für neu auszugebende Aktien. Diese werden auch gehandelt. Wenn ein Unternehmen eine Kapitalerhöhung vornimmt, erhalten die Aktionäre Bezugsrechte zum Erwerb von neuen Aktien zum festgelegten Preis in der Summe der Altaktien – 100 Altaktien = 100 Bezugrechte. Durch diese Verfahren wird dem Altaktionär bei Annahme zugesichert (Vorkaufsrecht), den prozentualen Anteil am Unternehmen auch weiterhin prozentual aufrecht zu erhalten – keine Verwässerung.
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