Börsengeschäft
Ein Börsengeschäft bezeichnet eine Handlung, die auf den Kauf bzw. Verkauf eines an der jeweiligen Börse handelbaren Objekts abzielt. Börsengeschäfte können sowohl persönlich (auf eigene Rechnung) oder im Auftrag Dritter durchgeführt werden. Sie unterliegen im allgemeinen verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen.
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