Börsenhändler
Börsenhändler sind Angestellte von zum Börsenhandel zugelassen Unternehmen (zum Beispiel Banken). Sie sind berechtigt, für das Unternehmen Auftrags- und Kundengeschäfte abzuschließen. Somit sind sie professionelle Vermittler von Börsengeschäften. Die Zulassungskriterien eines Händlers zum Börsenhandel sind in § 16 Absatz 6 des Börsengesetzes geregelt. Hierzu zählen besonders berufliche Eignung und Zuverlässigkeit. Außerdem müssen Börsenhändler in einer Prüfung ihre Fähigkeiten nachweisen. Sie werden auch Floor Trader, Pit Broker oder kurz Broker genannt.
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