Börsenumsatzsteuer

Auf den Umsatz aus dem Handel mit Wertpapieren wird als Kapitalverkehrssteuer die Börsenumsatzsteuer erhoben. Als Wertpapiere in diesem steuerrechtlichen Sinn sind Schuldverschreibungen (festverzinsliche Wertpapiere), Aktien sowie Investmentzertifikate (Investmentsparen) zu verstehen. Dies trifft in Deutschland seit 1991 nicht mehr zu, da diese Börsenumsatzsteuer abgeschafft wurde. In den USA und in anderen Ländern gibt es die Börsenumsatzsteuer weiterhin.

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