Feindliche Übernahme

Eine feindliche Übernahme liegt vor, wenn einem Unternehmen gegen seinen Willen, d.h., gegen den Willen des Vorstandes, des Aufsichtsrates oder der Belegschaft, die Kapitalmehrheit abgekauft wird. Dies geschieht meist durch Aufkauf der Aktienmehrheit des zu übernehmenden Unternehmens, so dass die Stimmenmehrheit an den Käufer übergeht. Dieser Kauf kann direkt an der Börse erfolgen. Obwohl inländische Gesellschaften den Übernahmekodex der Frankfurter Wertpapierbörse zu beachten haben, kommt ein öffentliches Übernahmeangebot nach dem Erringen der Stimmenmehrheit einer Farce gleich. Obwohl das übernommene Unternehmen integriert wird, werden nicht benötigte Unternehmensteile i.d.R. meistbietend verkauft.

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