Future-Spread-Margin
Zur Verringerung der Margin-Belastung (Margin = Hinterlegung einer unbedingten Sicherheitsleistung bei Futures) wird durch die Clearingstelle eine Future-Spread-Margin (auch Netto-Margin genannt) vermittelt, die geringer als die Brutto-Margin ist. Dazu werden beispielsweise zwei Future-Kontrakte durch Kombination von (gegenläufigen) Short- und Long-Positionen zeitlich so gestaltet, dass sich die Risiken teilweise aufheben. Der Anleger hat dann nicht zwei Mal die vollen Margin der beiden Kontrakte zu tragen, sondern lediglich die Future-Spread-Margin als Netto-Margin des verbleibenden Risikos.
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