Gebührenordnung der Börse
In der Gebührenordnung der Börse ist zusammengefasst, für welche Dienstleistungen der Börse welche Gebühren zu bezahlen sind. Der Umfang und die Höhe der fälligen Abgaben werden vom Börsenrat festgesetzt und müssen von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt werden, bevor sie Gültigkeit erlangen. Gebühren fallen an der Börse beispielsweise dafür an, dass ein Anleger Aktien kauft oder verkauft und dass Wertpapiere zum Handel an der Börse zugelassen werden.
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