Genussrecht
Ein durch einen Genussschein verbrieftes Genussrecht gewährt dem Käufer das Recht auf Anteile an Vermögenswerten des Herausgebers. Das können zum Beispiel Rechte am Gewinn oder an einem Liquidationserlös sein – im Gegensatz zu Aktienanteilen, wird mit einem Genussschein allerdings kein Stimmrecht erworben.
Nächstes Trading Webinar
Aktuelle Trading Nachrichten