Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr wird in § 242 Handelsgesetzbuch (HGB) als der Zeitraum definiert, zu dessen Beginn und Ende ein dazu verpflichteter Kaufmann bzw. ein solches Unternehmen eine Bilanz aufzustellen hat. Ferner ist jeweils zum Schluss eines Geschäftsjahres für die abgelaufene Periode eine Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung bilden zusammen den Jahresabschluss. Das Geschäftsjahr muss nicht unbedingt mit dem Kalenderjahr deckungsgleich sein.

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