Gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung wurde 1891 gegründet. Sie ermöglicht mit Ihren Leistungen den Mitgliedern eine soziale Absicherung im Alter, bei Erwerbsunfähigkeit und bei Tod des Mitglieds eine Absicherung der Hinterbliebenen. Die Rentenversicherung finanziert sich hauptsächlich aus Beiträgen der Mitglieder über den so genannten Generationenvertrag. Das bedeutet, dass heutige Arbeitnehmer für die momentanen Rentner aufkommen. Da der Generationenvertrag zukünftig nicht mehr gesichert ist, wird in Deutschland versucht, dies über eine Rentenreform anzupassen.
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