Immaterielle Vermögenswerte
Bei immateriellen Vermögenswerten handelt es sich um Aktiva der Bilanz, die keine stoffliche bzw. gegenständlich-materielle Basis haben. Zum Beispiel stellen Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Warenzeichen, Marken- und andere Rechte, Patente, Lizenzen, geleistete Anzahlungen oder Firmenwerte immaterielle Vermögenswerte dar, die teilweise dennoch von erheblichem Wert sind. Sie zählen zum Anlagevermögen und werden als Bilanz-Aktiva ausgewiesen.
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