Kapitalrücklage
Kapitalrücklagen sind Rückstellungen aus dem überschüssig erwirtschaften Gewinn eines Unternehmens, die für einen bestimmten Zweck vorgesehen sind. Die Kapitalrücklage ist in der Bilanz als eine gesonderte Position des Eigenkapitals aufzuführen. Kapitalgesellschaften müssen Kapitalrücklagen bilden.
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