Kassa-Gap
Definition Kassa-Gap: Unter dem Kassahandel versteht man den Vertragsabschluss an der Börse. Hierbei kann es sich um einen Kauf oder Verkauf beliebiger Titel handeln (z.B. Wertpapiere, Devisen).
Signifikant für den Kassahandel ist die Tatsache, dass der Vertrag sofort bzw. spätestens innerhalb von zwei Börsentagen erfüllt werden muss.
Ein Gap (engl. Lücke) entsteht dann, wenn ein entstehender Kurssprung so groß ist, dass sich der Kurs am darauffolgenden Tag über bzw. unter der Tagesbandbreite des jeweiligen Vortages bewegt.
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