Kommissionsgeschäft
Bei einem Kommissionsgeschäft handelt es sich um ein Geschäft in Waren oder Wertpapieren, das von zwei Partnern realisiert wird: einem selbständigen Kaufmann (Kommissionär), der im eigenen Namen, aber im Auftrag eines Kommittenten für dessen Rechnung handelt. Der Kommissionär erhält für den Geschäftsabschluss eine Provision. Als typisches Beispiel ist das Börsengeschäft der Banken im Auftrag ihrer Kunden anzuführen.
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