Kursfestsetzung
Während der Börsenzeit erfolgt börsentäglich durch Kursmakler (vereidigte Börsenmakler) unter Mitwirkung des Börsenvorstandes die Kursfestsetzung der zum amtlichen Handel freigegebenen Wertpapiere. Die Kursfestsetzung wird im Kursblatt der Börse und auch in der Tageszeitung veröffentlicht. Man bezeichnet die Feststellung der Kurse auch als Börsennotierung.
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