Landeszentralbanken
Mit Einführung der D-Mark nahmen die Landeszentralbanken die geldpolitische Administration auf Länderebene in der Bundesrepublik Deutschland wahr. Sie waren zwar formal selbständig, waren jedoch an die geldpolitischen Entscheidungen des Zentralbankrates der Bank deutscher Länder (BdL) bzw. später der Bundesbank (Bbk), gebunden. Im Zentralbankrat hatte die BdL bzw. Bbk stets die Stimmenmehrheit. Mit der Einführung des Euro haben die Landeszentralbanken ihre ursprüngliche Funktion und ihren Namen verloren. Sie nehmen heutzutage als Verwaltungseinheiten der Bundesbank Aufgaben im Rahmen der Bargeldversorgung wahr.
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