Leasingobjekte
Der Begriff Leasingobjekte (auch Leasinggut) bezeichnet Investitionsgüter, z.B. Fahrzeuge, Maschinen und Geschäftsausstattung, deren Besitz und Nutzungsrecht vorübergehend – i.d.R. gegen Entgelt – einem Dritten übertragen wurde. Zu beachten ist, dass es bei einem Leasingvertrag nicht zu einem Eigentumswechsel kommt.
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