Minderheitsaktionär

Ein Minderheitsaktionär ist ein Einzelaktionär (auch Kleinaktionär) oder eine Gruppe einheitlich handelnder Kleinaktionäre, die wegen ihres geringen Volumens an Aktienbesitz die besonderen Rechte eines Minderheitenschutzes (Minderheitsrechte) gegenüber den Mehrheitsaktionären in Anspruch nehmen können. Sie besitzen nur eine geringe Beteiligung am Aktienkapital eines Unternehmens und haben dadurch kein gewichtiges Mitsprache- und Stimmrecht. Bei einer Gesellschaftumwandlung oder einem Squeeze-out können sie aber beispielsweise die Höhe ihrer Abfindung gerichtlich überprüfen lassen.

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