Mindestreserve
Kreditinstitute sind gesetzlich verpflichtet eine sog. Mindestreserve an Barmitteln vorzuhalten, die dann auch im Falle eines Falles an Kunden ausgezahlt werden können. Sie soll den Bankkunden als Sicherheit der regelmäßigen und sicheren Zahlungsfähigkeit eines Kreditinstitutes dienen. Die Höhe der Mindestreserve wird durch die Zentralbank bestimmt.
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