Nachrangkapital
Nachrangkapital ist ein Teil der Verbindlichkeiten einer Bank. Es ist allerdings von geringerer Bedeutung als andere Schulden. Deshalb wird das Nachrangkapital beispielsweise bei einem Konkurs oder der Auflösung des Kreditunternehmens erst dann zurückbezahlt, wenn andere, wichtigere Verbindlichkeiten beglichen worden sind. In der Bilanz wird das Nachrangkapital auf der Passivseite aufgeführt.
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