Optionsrecht
Das Optionsrecht ist das in den Bedingungen der Option festgelegte Recht, das den Inhaber der Option zum Kauf (Call) oder Verkauf (Put) des Basiswerts zu einem bestimmten Preis innerhalb eines bestimmten Zeitraums berechtigt. Der Käufer der Option kann dieses Recht ausüben, ist dazu jedoch nicht verpflichtet. Nach Ablauf der Optionsfrist verfällt das Optionsrecht.
Weitere Informationen zum Thema Optionen und Optionsscheine finden Sie in unserem Spezial Handel mit Optionen einfach erklärt.
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