Polnische Einlagensicherungseinrichtung
Die Einlagensicherung in Polen gilt seit dem 10. Oktober 2008 für Beträge bis zu 50.000 Euro pro Anleger. Bisher waren nur Einlagen im Gegenwert von bis zu 1.000 Euro zu 100% erfasst (bis zu 22.500 Euro zu 90%). Nun sollen sich die Schutzmechanismen des Bankengarantiefonds nach der vom Sejm verabschiedeten Gesetzesänderung zukünftig auf Einlagen von bis zu 50.000 Euro beziehen, die im Falle einer Bankenpleite zu 100% ersetzt werden.
Dieser Wert gilt pro Person und Kreditinstitut. Sind Ehegatten zum Beispiel gemeinsam Inhaber eines Sparkontos, wird ein Guthaben im Gegenwert von bis zu 100.000 Euro garantiert. Die neuen Regelungen gelten seit ihrem Inkraftreten bis dato unbefristet.
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