Rückkaufswert

Der Begriff Rückkaufswert wird meist in Zusammenhang mit (Kapital-)Lebensversicherungen verwendet. Er bezeichnet hierbei den Wert, den das Versicherungsunternehmen bereit bzw. verpflichtet ist zu zahlen, wenn der Versicherungsnehmer vorzeitig vom Vertrag zurücktritt. In Deutschland ist er in §176 der Versicherungsvertragsgesetzes geregelt.

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