Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken

Die Sicherungseinrichtung des Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) wurde in Zeiten der Weltwirtschaftskrise in den 1930er-Jahren gegründet und gewährleistet Stabilität und Vertrauen in einem besonders hohen Maße. Es ist das erste nicht staatliche Banken-Sicherungssystem seiner Art in Deutschland und das weltweit älteste ausschließlich privat finanzierte Sicherungssystem für Banken.

 

Geschützt sind die angeschlossenen genossenschaftlichen Banken stets zu 100 Prozent ohne betragliche Begrenzung auf die Einlagen und Inhaberschuldverschreibungen (nur von angeschlossenen Banken ausgegebene Inhaberschuldverschreibungen) der Kunden. Im Vergleich zu anderen Sicherungseinrichtungen von Banken ist der Schutz von Inhaberschuldverschreibungen (Zertifikaten) inbegriffen. Die Sicherungseinrichtung betreibt den sogenannten Institutsschutz und stellt auf diese Weise einen umfassenden Schutz der Kundeneinlagen her.

In die Sicherungseinrichtung des BVR sind alle Mitgliedsbanken des BVR einbezogen, d. h. Volksbanken und Raiffeisenbanken, Spar- und Darlehenskassen, PSD-Banken, Sparda-Banken, kirchliche Kreditgenossenschaften, genossenschaftliche Zentralbanken und Hypothekenbanken sowie sonstige Spezialinstitute des Finanzverbundes wie die Bausparkasse Schwäbisch Hall.

Bei der Sicherungseinrichtung bestehen ein durch Beitragszahlungen der angeschlossenen Banken gespeister Garantiefonds und ein aus ergänzenden Garantieerklärungen (abstrakten Zahlungsverpflichtungen) der einbezogenen Banken gebildeter so genannter Garantieverbund. Diese beiden Planfonds sind Vermögen des BVR und werden von ihm verwaltet.

 

Die Garantiefondsmittel sind als Sondervermögen des BVR getrennt. Die Leistungsfähigkeit der Sicherungseinrichtung basiert nicht alleine nur auf dem Volumen des Fonds, sondern kann zusätzlich aus der Bonität des gesamten genossenschaftlichen Finanzverbundes unterstützt werden.

Bei einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung beträgt der Schutzumfang je Kunde 90 Prozent der Einlagen, maximal 20.000 Euro. Der durch eine externe, nicht zum genossenschaftlichen Finanzverbund gehörende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüfte Jahresabschluss und Geschäftsbericht wird gemäß § 29 des Statuts der BVR-Sicherungseinrichtung und § 10 EAG an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin, die Deutsche Bundesbank, die genossenschaftlichen Prüfungsverbände und an den Verwaltungsrat des BVR gesandt. Das letztgenannte Gremium überwacht im Rahmen der Sicherungseinrichtung die Geschäftsführung des Vorstandes des BVR.

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