Split
Als (Aktien-)Split wird die Herabsetzung des Nominalwertes einer Aktie bei gleichbleibendem Grundkapital der Aktiengesellschaft bezeichnet, was die Ausgabe weiterer Aktien mit dem geringeren Nominalwert zur Folge hat. Ziel einer solchen Kapitalmaßnahme, die von der Hauptversammlung beschlossen werden muss, ist es, die Aktie auf Grund des geringeren Nominalwertes ‚leichter handelbar‘ zu machen.
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