Stillhaltergeschäft

Bei einem Stillhaltergeschäft wird meist eine Option gehandelt. Der Verkäufer der Option ist der Stillhalter, häufig eine Bank, welche den Basiswert der Option im Eigenbestand verwahrt. Der Verkäufer muss bis zum Ende der Laufzeit der Option stillhalten, ob der Käufer das der Option zugrundeliegende Recht ausübt oder nicht. Als Gegenleistung erhält er dafür eine Prämie vom Käufer. Auch Privatanleger können Stillhaltergeschäfte durchführen, indem sie z. B. für die von ihnen gehaltenen Aktienbestände Kaufoptionen an andere Marktteilnehmer verkaufen.

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