Teilausführung
Wird eine Order beispielsweise bei einem Online Broker in Auftrag gegeben, so ist es möglich, dass diese Order nicht auf das entsprechende Gegenangebot an der Börse trifft.
Kurz gesagt: Man möchte etwas kaufen, aber niemand möchte die gesamte gewünschte Menge verkaufen oder man möchte etwas verkaufen, aber niemand möchte die gesamte gewünschte Menge kaufen.
Das Ergebnis ist, dass nur ein Teil des Auftrages ausgeführt wird, entsprechend der aktuellen Marktsituation. Die Order wird dabei in mehrere Order aufgeteilt bis die komplette Order ausgeführt wurde. Wird eine Order nur teilweise ausgeführt, wegen der aktuellen Marktsituation, so nennt man dies eine Teilausführung.
Für den Trader ist eine Teilausführung sehr ärgerlich, da dieser meistens für jede Teilausführung Gebühren zahlen muss und nicht nur für eine Order. Somit sollte man prüfen, welche sonstigen Gebühren bei Online-Brokern neben der reinen Ordergebühr vom Broker erhoben werden.
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