Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Subventionszahlung. Berechtigt für den Empfang sind alle unbeschränkt steuerpflichtigen Staatsbürger, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet und gewisse Einkommensgrenzen nicht überschritten haben. Begünstigt sind im Allgemeinen Aufwendungen, die wohnwirtschaftlichen Maßnahmen dienen, wie zum Beispiel das Besparen eines Bausparvertrages.
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