Definition: Erlebensfall
Mit diesem Begriff wird der Fall bezeichnet, in dem der Versicherte den Ablauf der Versicherung selbst erlebt und die angesparte Summe ausgezahlt erhält.
Mit diesem Begriff wird der Fall bezeichnet, in dem der Versicherte den Ablauf der Versicherung selbst erlebt und die angesparte Summe ausgezahlt erhält.
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