Definition: Kapitallebensversicherung

Die bekannteste Form von Lebensversicherungen, die zur Kapitalanlage genutzt werden kann. Der Versicherte zahlt Monat für Monat eine gewisse Prämie ein, dafür erhält er einen Todesfallschutz sowie eine gewisse Leistung nach Ablauf der Vertragslaufzeit.

Die Versicherung muss in jedem Fall einen gewissen rechtlich festgelegten Garantiezins zahlen, zusätzlich können noch höhere Beträge anfallen.

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