Wie kann ich den Versicherungsvertrag kündigen und welche Konsequenzen hat das?

Im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Versicherungsverträge grundsätzlich jederzeit zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, in der Regel also zum Ende des Kalenderjahres, gekündigt werden können.

Dies gilt natürlich ebenso für Lebensversicherungen. Die Kündigung einer Kapitallebensversicherung kann für den Kunden jedoch gewisse Nachteile mit sich bringen, die finanziell enorme Folgen haben.

Zum einen hat die Versicherungsgesellschaft das Recht, ihre Kosten für die Rückzahlung auf den fälligen Betrag anzurechnen. Sollten die Abschlusskosten noch nicht getilgt sein, werden diese vom Auszahlungsbetrag abgezogen, zudem werden noch nicht bezahlte Raten einbehalten und ein Stornoabzug berechnet.

 

 

Wenig Ertrag bei Verkauf

Vor allem bei einem Vertrag, der erst seit einigen Jahren lief, erhält man als Versicherter in solch einem Fall also wesentlich weniger Geld ausgezahlt als man über die Beiträge einbezahlt hat.

Der Großteil der Rendite wird bei einem über viele Jahre laufenden Versicherungsvertrag schließlich erst am Ende der Laufzeit erwirtschaftet, wenn die Zinseszinseffekte am höchsten sind.

Außerdem sollte man bedenken, dass bei der Kündigung einer Kapitallebensversicherung vor Ablauf von zwölf Jahren der Ertragsanteil komplett versteuert wird. Dies führt selbst bei einer relativ geringen Auszahlung noch zu vergleichsweise hohen Abzügen.

Bei einem Vertrag, der schon relativ lange läuft, kommt es dagegen nicht zu derart hohen Abzügen, da hier schon relativ hohe Erträge angefallen sind. Gerade bei einem solchen Vertrag kann es sich deshalb durchaus lohnen, diesen zu kündigen und das ausgezahlte Kapital auf andere Weise anzulegen.

 

 

Wie kann man eine Lebensversicherung weiterverkaufen?

Einige Anbieter haben sich darauf spezialisiert, LV-Verträge zu kaufen und den Kunden dafür sofort eine gewisse Summe auszuzahlen. Hintergrund ist die Tatsache, dass bei der Kündigung des Vertrags der Kunde nur eine relativ geringe Summe ausgezahlt erhalten würde.

Wenn ein Versicherter die monatlichen Prämien jedoch nicht mehr zahlen will oder zahlen kann, hat er die Möglichkeit, die Prämienzahlung einer Firma zu überlassen, die dafür am Ende der Laufzeit die fällige Summe ausgezahlt bekommt.

Für den Versicherten hat diese Konstruktion den Vorteil, dass er sofort Geld erhält, die von derartigen Unternehmen ausgezahlten Beträge liegen meistens zwischen fünf und 15 Prozent über der Summe, die man von der Versicherungsgesellschaft selbst erhalten würde.

Allerdings haben Unternehmen, die bereits laufende Lebensversicherungen kaufen, meistens gewisse Grenzen. So darf der Vertrag nur noch eine bestimmte Restlaufzeit haben, mehr als 15 Jahre sollte diese keinesfalls betragen.

Zudem muss die Versicherungssumme eine bestimmte Höhe überschreiten, andernfalls lohnt sich der Aufwand für das Unternehmen nicht. Für erst vor kurzem abgeschlossene Verträge ist diese Alternative also in der Regel nicht möglich.

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