Dachfonds investieren in Investmentfonds

Dachfonds sind zunächst einmal Investmentfonds – so wie beispielsweise auch Aktienfonds, Rentenfonds, offene Immobillienfonds, Geldmarktfonds und ähnliche Anlagevehikel.

Von anderen Fonds unterscheiden sich Dachfonds allerdings dadurch, dass sie die von Anlegern eingebrachten Gelder nicht direkt in bestimmte Wertpapiere, Geldmarktanlagen, Immobilien oder andere Vermögensgegenstände investieren, sondern ihrerseits Anteile an anderen Investmentfonds, den so genannten Zielfonds, erwerben. Im Englischen wird ein Dachfonds deshalb auch als fund of funds bezeichnet.

So investieren Dachfonds

Für die Investitionen eines Dachfonds kommen alle möglichen Investmentfondsarten in Frage. Welcher Anteil des Fondsvermögens auf eine Fondsart beziehungsweise Assetklasse entfallen soll, hängt von der Anlagestrategie des Dachfonds ab. Eine breite Diversifikation ist dabei ebenso möglich wie die Fokussierung auf ein bestimmtes Investmentthema.

Mitunter ist auch von so genannten Superfonds die Rede. Dabei handelt es sich um eine Mischform von Investmentfonds und Dachfonds. Superfonds investieren in andere Fonds, aber gleichzeitig auch in ausgewählte Wertpapiere.

 

 

Weitere spezielle Arten von Dachfonds sind Dach-Hedgefonds oder Hedgedachfonds, die ihr Kapital in Anteile anderer Hedgefonds investieren.

Während der Anleger bei der Beteiligung an einem Aktien- oder Rentenfonds dem Fondsmanagement die Auswahl einzelner Wertpapiere überlässt, übernimmt der Fondsmanager eines Dachfonds für ihn die Allokation des Anlagekapitals auf unterschiedliche Zielfonds.

In Deutschland zugelassenen Dachfonds ist es gestattet, sich an allen anderen zugelassenen Investmentfonds zu beteiligen, sofern es sich dabei nicht um andere Dachfonds handelt. Beteiligungen an anderen Dachfonds sind ebenso unzulässig wie Investitionen in geschlossene Fonds oder in Spezialfonds.

Um den Dachfondscharakter, also die Verteilung des Fondsvermögens auf mehrere unterschiedliche Zielfonds, nicht zu verwässern, dürfen in keinen Fonds mehr als zwanzig Prozent des gesamten Dachfondsvermögens investiert werden.

Zugleich darf die Beteiligung des Dachfonds an einem bestimmten Zielfonds nicht höher sein als zehn Prozent des Zielfonds-Vermögens.

Diese Regelungen reflektieren die Erfahrungen aus dem Skandal um den Zusammenbruch eines Dachfonds der Gesellschaft Investors Overseas Services (IOS) in den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts.

Aufgrund dieser Geschehnisse waren Dachfonds in Deutschland vorübergehend nicht mehr zugelassen und wurden erst mit dem dritten Finanzmarktförderungsgesetz von 1998 unter entsprechenden Auflagen im Hinblick auf Anlegerschutz und Risikomanagement wieder neu reguliert.

Erfahren Sie mehr über Dachfonds:

 

Thematische Links