Immobilienlexikon: Eigenheimzulage

Eine Unterstützung des Staates beim Ankauf oder Bau einer selbst genutzten Immobilie. Statt einer Steuererleichterung wird sie als Barbetrag ausgezahlt. Da das Eigenheimzulagengesetz seit 2006 nicht mehr galt, wurde die Zulage nur noch für Bauvorhaben gewährt, die vor 2006 beantragt wurden.

Bis 2013 war die Förderung noch gültig.

Die Eigenheimzulage wird maximal für 8 Jahre ausgezahlt, wobei das Anschaffungs- bzw. Fertigstellungsjahr als Förderbeginn gilt.

 

 

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