Verzinsung – Kapitalbereitstellungsgebühr

Verzinsung bedeutet, dass der Schuldner dem Gläubiger einen Betrag für das geliehene Geld, den Nennwert, zu zahlen hat. Dieser Betrag lässt sich als eine Gebühr für das bereitgestellte Kapital bezeichnen. In der Regel wird der Zinssatz als Prozentzahl angegeben.

Die Verzinsung beim Tagesgeld erfolgt in der Regel jährlich. Bei Geldanlagen zahlen die Banken den Kunden Zinsen als Prämie für die Geldanlage. Der Anleger leiht der Bank im weiteren Sinne Geld. Das Hauptkriterium ist die Höhe des Zinssatzes.

Zinsermittlung und Zinszahlung

Grundsätzlich hängt die Höhe der Zinsen von 3 Faktoren ab:

  • Kapital – Das Kapital beschreibt den Geldbetrag, der geliehen bzw. verliehen wird.
  • Laufzeit – Die Laufzeit ist die Dauer der Überlassung des Kapitals. In der Regel wird von einer Mindestdauer von einem Jahr gesprochen.
  • Zinssatz / Zinsfuß – Der Zinssatz bzw. Zinsfuß ist der Betrag an Zinsen, der für das Kapital in einem Jahr gezahlt werden muss.

 

 

Auch muss unterschieden werden, ob ein Darlehen oder ein Guthaben vorliegt. In diesem Zusammenhang wird dann zwischen Soll- und Habenzinsen unterschieden. Der Zeitpunkt der Zinszahlung ist meist nachschüssig, was so viel bedeutet, dass sie am Ende der Zinsperiode (meist Geschäftsjahr) gezahlt werden.

Ist der Zeitpunkt der Zinszahlung jedoch vorschüssig, also antizipativ, werden die Zinszahlungen am Anfang der Zinsperiode ausgeschüttet.

Des Weiteren muss zwischen einfacher Verzinsung und Verzinsung mit Zinseszinsen unterschieden werden. Bei der einfachen Verzinsung werden die Zinsen am Ende der Periode gezahlt bzw. ausgezahlt. Die Zinsen werden dem Guthaben also nicht gutgeschrieben.

Im Prozess der Verzinsung mit Zinseszinsen werden die Zinsen dem Guthaben gutgeschrieben. Der Effekt ist, dass sich das Kapital im Laufe der Laufzeit vermehrt und zukünftige Zinsen stätig mit verzinst werden.

Thematische Links