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Mit dem Begriff Nachschusspflicht bezeichnet man die Pflicht des Kreditnehmers, bei einem Wertpapierkredit weitere Barmittel oder Wertpapiere einzubringen, falls der Wert des Depots fällt und sich somit die von der Bank eingeräumte maximale Darlehenssumme ändert. Wenn die Kurse von beliehenen Wertpapieren sinken, verringert sich auch das von der Bank eingeräumte Kreditlimit.

Wenn dieses Limit nicht mehr nach oben angepasst werden kann, müssen die Vorschriften in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Bank beachtet werden.

Darin finden sich normalerweise Regelungen zur Nachschusspflicht durch den Kreditnehmer, der damit dafür sorgen muss, dass das Limit wieder eingehalten wird.

Geschieht das nicht, hat die Bank das Recht dazu, den gesamten Kredit zu kündigen.

 

 

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