TLG IMMOBILIEN und WCM: Garantiedividende und Tauschangebot

Die TLG IMMOBILIEN AG hat am 27. Juni 2017 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft zum Erwerb sämtlicher Aktien der WCM veröffentlicht. Die weitere Frist für die Annahme des Übernahmeangebots gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ist am 26. September 2017, 24:00 Uhr (MESZ) abgelaufen.

 

Das Übernahmeangebot ist für insgesamt 117.505.327 WCM-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von rund 85,89 % des Grundkapitals und der Stimmrechte an der WCM. Der Vollzug des Übernahmeangebots steht nur noch unter dem Vorbehalt des Eintritts der unter Ziffer 11.1.1 der Angebotsunterlage aufgeführten Vollzugsbedingung (Eintragung der Angebotskapitalerhöhung I).

 

Hohe Annahmequote
Am 29. September 2017 hat der Vorstand der TLG IMMOBILIEN angesichts der hohen Annahmequote für das Übernahmeangebot seine Absicht bekannt gegeben, wie in Ziffer 8.5.1 der Angebotsunterlage dargestellt den Abschluss eines Beherrschungsvertrags im Sinne des § 291 Aktiengesetz zwischen der TLG IMMOBILIEN als herrschendem Unternehmen und der WCM als beherrschtem Unternehmen vorzubereiten und herbeizuführen.

 

Der Beherrschungsvertrag dient dazu, die Integration der WCM in die TLG IMMOBILIEN möglichst wertschaffend zu vollziehen.

 

Bedingungen
Am Mittwoch haben sich die Vorstände der TLG IMMOBILIEN und der WCM mit Zustimmung der Aufsichtsräte der TLG IMMOBILIEN und der WCM nunmehr auf die Bedingungen des Beherrschungsvertrags geeinigt. Zudem haben der Vorstand und der Aufsichtsrat der TLG IMMOBILIEN beschlossen, eine außerordentliche Hauptversammlung der TLG IMMOBILIEN einzuberufen, in der unter anderem über die Zustimmung zum Abschluss dieses Beherrschungsvertrags Beschluss gefasst werden soll.

 

Garantiedividende

Der Beherrschungsvertrag sieht vor, dass den außenstehenden Aktionären der WCM für die Dauer des Beherrschungsvertrags eine jährliche Ausgleichszahlung in Form einer Garantiedividende in Höhe von EUR 0,13 brutto je WCM-Aktie gewährt wird.

 

Überdies soll den außenstehenden Aktionären der WCM ein Angebot auf Erwerb ihrer WCM-Aktien gegen Gewährung von neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der TLG IMMOBILIEN mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 im Umtauschverhältnis von 4 neuen Stückaktien der TLG IMMOBILIEN gegen jeweils 23 WCM-Aktien unterbreitet werden (das “Abfindungsangebot”).

 

Die Höhe der Garantiedividende und das Umtauschverhältnis für das Abfindungsangebot wurden in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen und auf Grundlage einer Bewertung der Unternehmenswerte der TLG IMMOBILIEN und der WCM festgelegt. Das Umtauschverhältnis entspricht der Angebotsgegenleistung im Rahmen des Übernahmeangebots.

 

 

 

 

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