BaFin beschränkt den CFD-Handel

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 08. Mai 2017 eine Allgemeinverfügung nach § 4b WpHG erlassen. Sie beschränkt damit die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference, CFDs). Kontrakte mit einer Nachschusspflicht dürfen Privatkunden nicht mehr angeboten werden.

BaFin interveniert bei CFDs
“Mit der Beschränkung des CFD-Handels machen wir erstmalig von der Möglichkeit zur Produktintervention Gebrauch”, erläutert Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele die Maßnahme der BaFin. Bei CFDs mit Nachschusspflicht hat die Aufsicht erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz. Sie haben ein für Privatkunden unkalkulierbares Verlustrisiko.

Das Verlustrisiko ist nicht auf den Kapitaleinsatz des Kunden beschränkt, sondern kann sein gesamtes Vermögen erfassen und ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals betragen. “Das können wir aus Verbraucherschutzgründen nicht akzeptieren. Die Beschränkung des CFD-Handels ist deshalb ein notwendiger Schritt zum Schutz der Privatanleger”, erklärt Roegele das Einschreiten der Aufsicht.

Anbieter von CFDs mit Nachschusspflicht haben ab der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung drei Monate Zeit, ihre Geschäftsmodelle anzupassen. Einige Anbieter haben bereits CFDs ohne Nachschusspflicht im Programm oder aufgrund der geplanten Allgemeinverfügung angekündigt, solche Angebote zu schaffen.

Finanzgeschäft mit Nachschusspflicht
CFDs sind Verträge zwischen zwei Parteien, die auf die Kursentwicklung eines bestimmten Basiswerts spekulieren. Basiswerte können beispielsweise Aktien, Indizes, Währungspaare oder Zinssätze sein. Der Anleger spekuliert auf eine positive oder negative Kursänderung des Basiswerts. Bei Kursänderungen des Basiswerts werden die entsprechenden Kursgewinne oder Kursverluste im CFD nachvollzogen. Bei einer positiven Differenz erhält der Anleger vom CFD-Broker den Differenzbetrag, bei einer negativen Differenz muss der Privatanleger die Differenz dem CFD-Broker ausgleichen.

 

siehe auch: CFD-Handel: BaFin veröffentlicht Leitlinien zum Nachschusspflichtverbot

 

Broker News zur BaFin-Allgemeinverfügung:

Themen im Artikel

Infos über BaFin

    BaFin:

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – kurz BaFin – vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach.

    Sie ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht d...

    Disclaimer & Risikohinweis
    Feld nicht bekannt

    BaFin News

    Weitere Trading News

    DKB plant Stellenstreichungen

    Finanznachrichten: Die Deutsche Kreditbank (DKB) hat im vergangenen Jahr ihre Spareinlagen infolge der Zinswende deutlich gesteigert. Wie DKB-Chef Stefan Unterlandstättner (Foto) und Finanzvorstand Jan Walther in...