BaFin: Wirecard – Verbot von Netto-Leerverkaufspositionen ist ausgelaufen
BaFin: Wirecard AG: Allgemeinverfügung zum Verbot der Begründung und Vergrößerung von Netto-Leerverkaufspositionen ist ausgelaufen
Die Allgemeinverfügung der BaFin galt bis zum 18. April 2019, 24 Uhr. Sie ist mit Ablauf dieses Zeitpunkts ausgelaufen.
Die BaFin hatte am 18. Februar 2019 eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach es verboten war, neue Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien der Wirecard AG (DE0007472060) zu begründen oder bestehende Netto-Leerverkaufspositionen zu erhöhen. Die Verfügung beruhte auf Artikel 20 Verordnung (VO) Nr. 236/2012 (EU-LeerverkaufsVO)
Veröffentlichungen der BaFin zur Wirecard Aktie:
BaFin untersagt Netto-Leerverkäufe von Wirecard Aktien
Wirecard: Allgemeinverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Die 19 wichtigsten Antworten zum Wirecard Leerverkaufs-Verbot
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – kurz BaFin – vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach.
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