CFFDbank kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

BaFin: Die BaFin weist darauf hin, dass sie der CFFDbank keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die CFFDbank bietet auf ihrer Website Interessenten an, Handelskonten zu eröffnen um mit Forex, Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD) auf Aktien und Rohstoffen (Gold und Silber) zu handeln bzw. zu „traden“.

Das Unternehmen hat keine zustellungsfähige Adresse im Inland. Die auf der Website im Impressum angegebene Adresse in Frankfurt am Main existiert nicht. Unter der auf der Website angegebenen Rufnummer ist keine Kontaktaufnahme möglich.

 

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    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – kurz BaFin – vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach.

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