Geplante Aktiensteuer ist Hiobsbotschaft für Sparer

Bankenverband: Bundesfinanzminister Scholz legt einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Aktiensteuer in zehn europäischen Ländern vor. Damit setzt er ein falsches Signal.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Aktiensteuer in zehn europäischen Ländern vorgelegt. Diese soll ab 2021 beim Kauf von Aktien großer Unternehmen fällig werden. Die Zeche zahlt allerdings der Sparer.

Denn für Anleger ist es in Zeiten von Nullzinsen schon schwer genug, rentabel fürs Alter vorzusorgen. Die direkte oder indirekte Anlage in Aktien war für viele eine der letzten Möglichkeiten. Doch statt die Beteiligung an Unternehmen für Sparer attraktiver zu gestalten, würde Scholz die Rendite von Aktien schmälern. Die Nullzinspolitik der EZB und die Aktiensteuer nehmen den Sparer von zwei Seiten in die Mangel.

Und warum? Mit den Einnahmen aus der geplanten Steuer soll unter anderem die geplante Grundrente finanziert werden. Es soll also die Altersvorsorge über Aktien durch eine Steuer gekürzt werden, deren Einnahmen dann zur Finanzierung einer anderen Altersvorsorge eingesetzt wird.

Wenn man das zu Ende denkt, wird es kurios: Sparern, die eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung erhalten, könnte diese Förderung über die Finanztransaktionssteuer wieder beschnitten werden – nur um die Einnahmen dann teilweise über die Grundrente umzuverteilen.

Diese Steuer ist in vielerlei Hinsicht Unsinn. Sie trifft vor allem Privatanleger und Realwirtschaft und wird sich negativ auf Wachstum und Beschäftigung auswirken. Hinzu kommt: Mit einer Finanztransaktionssteuer sollten nach politischer Lesart eigentlich „endlich diejenigen für die Krise bezahlen, die sie verursacht haben“. Das sind nun offenbar deutsche Aktiensparer. Absurd. Das Projekt sollte daher aufgegeben werden, bevor es Schaden anrichten kann.

Kommentar von Andreas Krautscheid, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken e. V.

Tipp: Mit unserem Finanztransaktionssteuer Rechner können Sie für beliebige Ordergrößen den Anteil der Finanztransaktionssteuer an den Ordergebühren berechnen und veranschaulichen.

 

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