Kinder und Geld: Das richtige Konto für den Nachwuchs

Bankenverband: Wohin mit dem übrigen Taschengeld und mit dem Geburtstagsgeld von Oma und Opa? Banken bieten häufig Girokonten für Minderjährige, Kinder und Jugendliche, an.

Ein sogenanntes Minderjährigenkonto, im Volksmund auch Kinderkonto genannt, kann zu jeder Zeit eingerichtet werden. Das können beispielsweise mitwachsende Konten sein, die ab Geburt als Ansparkonto genutzt werden.

Beim Kinderkonto sind die gesetzlichen Vertreter des Kindes, in der Regel die Eltern, bis zur Volljährigkeit des Kindes verfügungsbefugt. Auch wenn das Geld auf dem Konto allein dem Kind gehört, können sie festlegen, in welchem Rahmen ihr Kind über das Geld auf seinem Konto verfügen darf. Es bestimmen also die gesetzlichen Vertreter, ob der oder die Minderjährige Geld abheben darf und falls ja, bis zu welcher Höhe.

Ein Minderjährigenkonto läuft zudem auf Guthabenbasis, das heißt, Geld kann nur abgehoben werden, wenn das Konto gedeckt ist. Auch Überweisungen oder Lastschriften werden nur dann durch die Bank ausgeführt, wenn das Konto ein entsprechendes Guthaben aufweist.

Ab einem Alter von 12 Jahren empfiehlt es sich, das Konto als Taschengeldkonto mit Debitkarte (girocard) zu führen, um sie an einen eigenverantwortlichen Umgang mit Geld heranzuführen.

Eltern können so das monatliche Taschengeld regelmäßig per Dauerauftrag auf das Konto ihres Kindes überweisen und junge Menschen lernen so den Umgang mit Konto und Karte.

 

 

Eröffnung eines Kinderkontos
Kinder können ab dem 7. Lebensjahr Verträge mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters abschließen. Wer der Kontoeröffnung zustimmen muss, richtet sich danach, ob ein gemeinsames Sorgerecht vorherrscht oder ob einer allein das Sorgerecht besitzt. Ihre Bank gibt Ihnen gerne Auskunft, welche Unterlagen hierfür im Einzelfall erforderlich sind.

Um ein solches Konto zu eröffnen, müssen zudem sowohl das Kind, als auch die gesetzlichen Vertreter/Eltern sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Verfügt der/die Minderjährige (noch) nicht über einen Ausweis oder Pass, genügt auch die Geburtsurkunde.

Wichtig ist zudem, die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) des Kindes. Kreditinstitute sind verpflichtet, von jedem Kontoinhaber, jedem anderen Verfügungsberechtigten und jedem wirtschaftlich Berechtigten im Sinne des Geldwäschegesetzes, die Steuer-ID im Rahmen der Kontoeröffnung abzufragen.

Großeltern können ein Kinderkonto anlegen
Grundsätzlich können auch die Großeltern ein Konto für ihre Enkelkinder eröffnen. Neben den genannten Unterlagen für sich und das Kind müssen sie dafür allerdings auch die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter des Kindes für die Kontoeröffnung einholen.

 

Themen im Artikel

Infos über Bankenverband

    Bankenverband:
    Der Bundesverband deutscher Banken e.V. (Bankenverband) ist eine Interessensvertretung diverser Banken in Deutschland. Über 200 Kreditinstitute und elf Landesverbände sind Mitglieder des Bankenverband. Der Verband nimmt dabei die Funktion des Mittlers zwischen B...
    Disclaimer & Risikohinweis

    Bankenverband News

    Weitere Trading News