8 Tipps für den Steuerendspurt 2017

1. Außergewöhnliche Belastungen sammeln
Steuerzahler können die Ausgaben für Gesundheit oder notwendige Krankheitskosten im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen steuerlich geltend machen.

Sofern die Krankenkasse die Ausgaben nicht ersetzt oder bezuschusst sind zum Beispiel Zahnersatz, Medikamente, Gehhilfen oder Brillen steuerlich absetzbar.

Allerdings fordert der Fiskus einen gewissen Eigenanteil. Dieser richtet sich nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl. Steht dieses Jahr noch eine teure Zahnarztbehandlung an, dann sollte man versuchen die Rechnung im alten Jahr zu begleichen, um das Selbstkostenlimit zu überwinden.

2. Handwerkerkosten splitten
Für Handwerkerarbeiten gewährt das Finanzamt einen Steuerbonus von maximal 1.200 Euro im Jahr. Dieser wird erreicht, wenn Sie Handwerkerrechnungen im Gesamtwert von 6.000 Euro beim Finanzamt einreichen. 20 % davon werden direkt von der fälligen Steuerschuld abgezogen.Im Endeffekt sinken Ihre Steuerzahlungen also um bis zu 1.200 Euro.

Wichtig: Das Finanzamt erkennt nur Lohn- und Maschinenkosten an, Materialkosten bleiben unberücksichtigt. Sind Ihre Handwerkerausgaben für 2017 niedriger, lohnt es sich, geplante Bau- oder Renovierungsmaßnahmen vorzuziehen oder eine Abschlagszahlung bis Silvester zu leisten.

Bei größeren Baumaßnahmen ist ein Ausgabensplitting über den Jahreswechsel empfehlenswert.

3. Riester-Beitrag optimieren
Riester-Sparer erhalten Zulagen und Steuervorteile vom Staat. Eine Mutter mit 2 Kleinkindern kann dadurch bis zu 754 Euro jährlich einstreichen.

Um die optimale Förderung zu kassieren, müssen Sie bis Jahresende 4% des letztjährigen Bruttoeinkommens abzüglich Fördergelder in Ihren Vertrag einzahlen. Wer weniger überweist, bekommt auch weniger Fördergeld.

Neueinsteiger kassieren einmalig bis zu 200 Euro Förderbonus extra. Positiv: Ab 2018 klettert die Grundzulage von 154 auf 175 Euro.

4. Werbungskosten vorziehen
Das Finanzamt erkennt pauschal 1.000 Euro als Werbungskosten an, falls Arbeitnehmer keine höheren berufsbedingten Ausgaben – etwa für Fortbildung, Fachliteratur und Fahrtkosten – nachweisen können.

Grundsätzlich kann jeder Gegenstand ein steuerlich absetzbares Arbeitsmittel sein, wenn er überwiegend beruflich genutzt wird. Überzeugen Sie Ihr Finanzamt, dass sie den neuen Laptop, die Aktentasche oder den neuen Schreibtisch rein aus beruflichen Gründen angeschafft haben, dann lassen sich für 2017 weitaus höhere Werbungskosten als 1.000 Euro absetzen.

Aber Vorsicht: Sofort anerkannt sind nur Kosten von bis zu 487,90 Euro je Arbeitsmittel. Ist der Preis inklusive Umsatzsteuer höher, muss das Gerät über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden (z.B. Notebook 3 Jahre). 

5. Fondsanteile umschichten
Fondsanteile, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden, dürfen nur noch bis zum 31. Dezember 2017 unbegrenzt steuerfrei verkauft werden. Ab Januar 2018 unterliegen Wertgewinne solcher Altanteile der Abgeltungssteuer.

Allerdings räumt der Gesetzgeber für neue Kurszuwächse einen Steuerfreibetrag von 100.000 Euro je Anleger ein. Wer größere Kursgewinne erwartet, der kann noch vor dem Jahresende den Freibetrag verdoppeln, indem er ein Zweitdepot für den Ehepartner eröffnet und Fondsanteile auf diesen überträgt.
6. Wohnungsbauprämie sichern
Haben Sie einen Bausparvertrag abgeschlossen und übersteigt Ihr Einkommen nicht die kritische Grenze von 25.600/51.200 Euro (Ledige/Verheiratete), haben Sie Anspruch auf Wohnungsbauprämie. 

Diese beträgt 8,8 % auf alle Einzahlungen bis maximal 512 Euro (Ledige) bzw. 1.024 Euro (Verheiratete). Um die Prämie zu bekommen, können Sie noch bis Ende Dezember 2017 Ihren Vertrag mit einer Sonderzahlung auffüllen.

7. Steuerklasse wechseln
Arbeitnehmer sollten prüfen, ob ihre Lohnsteuerklassen auch im nächsten Jahr optimal sind und gegebenenfalls bis Ende Dezember Änderungen beantragen. 

Die steuergünstigste Lösung können Sie mit dem Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums ermitteln. Rechnet einer der Partner im kommenden Jahr mit Arbeitslosigkeit oder anderen Lohnersatzleistungen, kann eine günstigere Steuerklasse die Leistungen erhöhen. 

Entscheidend ist in der Regel die zu Jahresbeginn gültige Steuerklasse. Für ein optimales Elterngeld muss die günstigere Steuerklasse mindestens sieben Monate vor Geburt des Kindes eingetragen sein.

8. Hilfsgelder Spenden
Überall auf der Welt benötigen Menschen unsere Hilfe. Wer Gutes tut und Geld spendet, kann die finanzielle Hilfe als Sonderausgabe von der Steuer absetzen. Wichtig: Achten Sie auf die Quittung. Nur bei Spenden für Flüchtlinge und bei Spenden unter 200 Euro genügt der Überweisungsbeleg der Bank.

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