Früher in Rente: So vermeiden Sie Abschläge!
Credit Europe Bank: Anhaltende Niedrigzinsen und unruhige Kapitalmärkte erhöhen die Attraktivität der gesetzlichen Rente. Schließlich stiegen die Rentenleistungen zuletzt um zwei bis drei Prozent pro Jahr, in den neuen Bundesländern teilweise noch stärker. Für gesetzlich Versicherte ist es also durchaus attraktiv, wenn Sie mit vollen Rentenbezügen rechnen können.
Viele ältere Beschäftigte liebäugeln jedoch mit einem vorzeitigen Ruhestand. In diesem Fall sind allerdings Rentenabschläge von 0,3 Prozent pro früherem Rentenmonat fällig. Das heißt, gehen Sie zum Beispiel statt mit 65 bereits mit 63 in den Ruhestand, mindert sich die Rentenzahlung um 7,2 Prozent. Bei einem Rentenanspruch von 1.500 Euro gingen also 108 Euro monatlich verloren.
Rentenabschläge ausgleichen
Der Ausweg aus diesem Dilemma heißt Ausgleichsbeitrag. Pflichtversicherte Arbeitnehmer können durch Ausgleichszahlungen ihre Abschläge ganz oder teilweise mindern und sich so volle Rentenanwartschaften sichern. Die Zahlungen sind zwar nicht ganz billig, können sich aber lohnen.
Und so funktioniert es:
Erklären Sie gegenüber der Deutschen Rentenversicherung, dass Sie eine vorzeitige Altersrente beanspruchen möchten. Die Rentenversicherung erstellt daraufhin eine Rentenauskunft, aus der Sie die voraussichtliche Minderung Ihrer Altersrente ersehen können. Frühestens ist dies zurzeit ab dem 55. Lebensjahr möglich.
Kennen Sie den möglichen Fehlbetrag, fragen Sie bei der Rentenanstalt an, was es kosten würde, diesen auszugleichen. In unserem Beispielfall müsste der potentielle Rentner 25.920 Euro an Ausgleichszahlung leisten, um den lebenslangen Abschlag von 108 Euro zu vermeiden.
Tipp der Redaktion: Rente mit 63 – Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Steuervorteile mindern Belastung
Was auf den ersten Blick nach einem großen Betrag klingt, relativiert sich jedoch durch Steuererstattungen. Denn immerhin 84 Prozent der Ausgleichszahlung können derzeit von der Steuer abgesetzt werden. Der Betrag von 21.772 Euro bringt einem gut verdienenden Angestellten eine Steuerersparnis von rund 4.000 Euro. Unterm Strich kostet der Rentenausgleich also nur rund 22.000 Euro.
- Tipp: Aus steuerlicher Sicht ist es effektiver, die Ausgleichszahlung auf mehrere Jahre zu verteilen, denn dann wirkt jeweils der höhere Grenzsteuersatz entlastend.
Wann rechnet sich die Ausgleichszahlung?
Einer effektiven Einzahlung von 22.000 Euro steht eine Rentenerhöhung um 108 Euro monatlich gegenüber. Da vom Rentenplus noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgehen, liegt der Nettoertrag bei rund 97 Euro im Monat. Das bedeutet nach 227 Monaten hat sich die Ausgleichszahlung amortisiert, danach kommt der Rentner ins Plus.
Allerdings hat er diesem Zeitpunkt bereits das 81. Lebensjahr erreicht. Wer Rentenabschläge ausgleichen möchte, der muss also auf ein langes Leben vertrauen.
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