Vermögenswirksame Leistungen: Sparziel bestimmt Geldanlage

Credit Europe Bank: 480 Euro jährlich können Arbeitgeber ihren Angestellten zum Vermögensaufbau spendieren. Die Leistungen variieren je nach Unternehmen und Tarifvertrag. Einen gesetzlichen Anspruch auf den Sparzuschuss von bis zu 40 Euro monatlich haben Arbeitnehmer aber nicht.

So funktionieren VL-Verträge
Sparverträge mit Vermögenswirksamen Leistungen (VL) unterliegen einer festgelegten Spardauer. Die Gesamtsparzeit beläuft sich auf sieben Jahre, davon wird sechs Jahre aktiv eingezahlt, im siebten Jahr ruht der Vertrag aufgrund einer einjährigen Sperrfrist.

VL-Leistungen können in verschiedene Geldanlagen investiert werden, zum Beispiel in Bank- oder Fondssparpläne, in Bausparverträge oder in laufende Baufinanzierungen. Liegt das Einkommen des Arbeitnehmers unterhalb bestimmter Grenzen, legt der Staat noch Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie obendrauf. Mit der richtigen Investition summiert sich der Ertrag zu einem kleinen Vermögen.

 

 

Diese Geldanlagen empfehlen sich:

Banksparplan
Sichere und verlässliche Zinsen bieten klassische Banksparpläne. Aufgrund des anhaltenden Zinstiefs sind die Renditen zwar nicht üppig, doch sollten die Zinsen steigen, verbessern sich automatisch die Renditen variabel verzinster Banksparpläne, denn der Basiszins wird regelmäßig geprüft und angepasst. Zudem puschen jährliche Bonusprämien der Banken den Gewinn.

Positiv: Banksparpläne sind risikofrei und verursachen keine Kosten. Einen Wermutstropfen müssen Arbeitnehmer aber schlucken: Staatliche Förderung durch Arbeitnehmer-Sparzulage gibt es für diese Anlageform nicht.

Fondssparplan
Mit einem VL-Fondssparplan erwirtschaften langfristig gesehen gute Gewinne. VL-Aktienfonds eignen sich für Arbeitnehmer, die chancenreich sparen wollen und keine Kursrisiken scheuen.

Positiv: Liegt das zu versteuernde Jahreseinkommen unter 20.000/40.000 Euro (Ledige/Verheiratete) spendiert der Staat zusätzlich 80 Euro Sparzulage.

 

 

Bausparvertrag
Ein Bausparvertrag empfiehlt sich aufgrund doppelter Fördermöglichkeit besonders für Berufsanfänger und Geringverdiener. Ist das zu versteuernde Jahreseinkommen nicht höher als 17.900/35.800 Euro (Ledige/Ehepaare) bezuschusst die öffentliche Hand die VL-Leistungen des Arbeitgebers mit bis zu 43 Euro Arbeitnehmer-Sparzulage.

Bei Einkünften bis 25.600 bzw. 51.200 Euro winken zusätzlich 45 Euro Wohnungsbauprämie pro Sparer. Für VL-Sparer mit Immobilienwunsch liegt der Bausparvorteil vor allem in niedrigen Darlehenszinsen von deutlich unter zwei Prozent. Das spart beim späterem Immobilienkauf oder der Sanierung viel Geld.

Hypothekendarlehen
VL-Leistungen können auch in laufende Immobiliendarlehen einfließen. Das ist risikofrei und bei hohen Darlehenszinsen häufig sehr rentabel. In der gegenwärtigen Tiefzinsphase empfehlen sich jedoch eher VL-Fondssparpläne.

 

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