Falsche Schufa-Einträge löschen – So geht’s!

CreditPlus Bank: Die Schufa gibt Auskünfte über die Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit von Personen. Falsche Schufa-Einträge können Ihnen daher erheblich zum Nachteil werden. Falsche Schufa-Einträge lassen sich durch eine Dateneinsicht aufdecken. Die Auskunftei ist dazu angehalten falsche Schufa-Einträge zu löschen.

Schufa sammelt Daten zur persönlichen Bonität
Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, besser bekannt als Schufa ist ein privates Unternehmen, das Daten zur Bonität von Personen sammelt. Vertragspartner und Datenlieferanten sind unter anderem Banken, Versicherungen, Versandhändler, Mobilfunkanbieter oder Leasingunternehmen.

 

Wenn Sie beispielsweise einen Kredit für den Kauf eines Autos aufnehmen wollen, holt der Kreditgeber mittels Schufaauskunft Informationen über Ihr Zahlungsverhalten in der Vergangenheit ein. Damit prüft er, ob Sie sich generell vertragstreu verhalten (B-Anfrage) und/oder wie Ihre finanzielle Belastung aussieht (A-Anfrage).

 

Die Schufa-Auskunft kann also zum Beispiel darüber entscheiden, ob Ihnen ein Kredit gewährt wird, oder ob ein Mobilfunkanbieter Sie einen Handyvertrag abschließen lässt. Insofern ist es wichtig, dass die gespeicherten Daten korrekt sind. In der Praxis kommen allerdings immer wieder Fehler vor.

 

Das kann zum Beispiel daran liegen, dass die Schufa-Partner fehlerhafte Informationen geliefert haben. Ebenso kommt es vor, dass veraltete Daten nicht entsprechend der vorgeschriebenen Löschungsfristen entfernt wurden.

Datenübersicht zeigt eventuelle Falscheinträge
Um sicherzugehen, dass es keine falschen Schufa-Einträge über Sie gespeichert sind, sollten Sie einmal pro Jahr Ihre Schufa-Einträge einsehen. Als Verbraucher haben Sie das Recht, einmal pro Jahr kostenlos eine Auflistung der über Sie gespeicherten Daten zu erhalten. Auf der Internetseite "meineschufa.de" kann diese angefordert werden.

 

Unter "Auskünfte" und „Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz“ findet sich ein entsprechendes Antragsformular zum Herunterladen. Diese Datenübersicht sollten Sie nicht mit der sogenannten Schufa-Selbstauskunft verwechseln, auch wenn die beiden Begriffe häufig synonym verwendet werden.

 

Die Selbstauskunft ist eine kostenpflichtige Dienstleistung der Schufa. Vermieter fordern beispielsweise häufig Wohnungsinteressenten auf, diese Selbstauskunft zum Besichtigungstermin mitzubringen.

Das ausgefüllte Antragsformular und eine Kopie Ihres Personalausweises senden Sie an die Schufa. Sie erhalten daraufhin die Datenübersicht, die alle zu Ihrer Person gespeicherten Einträge auflistet. Nun ist zu prüfen, ob die Vermerke korrekt sind. Ein häufiger Fehler ist beispielsweise, dass ein längst zurückgezahlter Kredit immer noch in Ihrer Bonitätsauskunft enthalten ist.

 

Hier kann ein Versäumnis der Bank vorliegen, die die Schufa nicht über die ordnungsgemäße Tilgung informiert hat. Möglicherweise hat es aber auch die Schufa selbst versäumt, den Eintrag zu entfernen. Wichtig ist also auch ein Check, nach welchen Fristen die Schufa Einträge löschen muss. Informationen über Kredite werden zum Beispiel erst drei Jahre nach dem Jahr der Rückzahlung gelöscht.

Rechtsanspruch auf Fehlerkorrektur nach Bundesdatenschutzgesetz
Ist ein nachweisbar falscher Schufa-Eintrag vorhanden, besteht ein Anspruch auf Löschung, Sperrung oder Berichtigung. Die Rechtsgrundlage dafür sind die §§ 33 ff des Bundesdatenschutzgesetzes. Je nach Fehler gibt es für die Korrektur unterschiedliche Ansprechpartner: Wenn es um fehlerhafte Kontaktdaten wie den Namen oder Anschrift geht, kann die Korrektur direkt bei der Schufa erfolgen.

 

Bei anderen Fehlern sollten Sie sich an das Unternehmen wenden, das die Daten an die Schufa weitergeleitet hat. Dies ist in der Datenübersicht benannt. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie beide Ansprechpartner parallel um die Korrektur beziehungsweise Löschung bitten. Unternehmen arbeiten oft mit mehreren Auskunfteien zusammen und können so den Fehler umfassend korrigieren.

 

Wenn dann umgekehrt die Schufa auch das Unternehmen auf den Fehler anspricht, erhöht das die Wahrscheinlichkeit der korrekten Anpassung. Hilfreich ist außerdem, eine Frist zu setzen, bis zu der die Schufa Einträge löschen beziehungsweise korrigieren soll. Angemessen sind hier drei Wochen. Das beschleunigt unter Umständen die Abwicklung und gibt Ihnen die Möglichkeit, bei Fristüberschreitung Schufa und Unternehmen abzumahnen.

 

 

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