Verfassungsrechtliche Bedenken bei Steuerplänen

Deutscher Derivate Verband: Vor der kommenden Beschlussfassung des Finanzausschusses des Bundestages am 23. Oktober warnt die Finanzbranche vor den Plänen des Bundesfinanzministeriums (BMF), Kapitalanlagen, die wertlos verfallen, künftig nicht mehr als steuermindernd anzuerkennen.

Die Vorbehalte beruhen auf zwei Aspekten. Zum einen konstatiert ein Gutachten des Steuerrechtsprofessors an der Ludwig-Maximilians-Universität München verfassungsrechtliche Bedenken. Zum anderen würde der private Vermögensaufbau erheblich verteuert und damit erschwert.

Der Vorstoß ist Teil des Gesetzesentwurfes der Bundesregierung „zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“. Von den Plänen betroffen wären Aktien und Anleihen insolventer Unternehmen sowie Absicherungsinstrumente wie Optionsscheine.

 

 

„Nach dem Regierungsentwurf unterliegen Gewinne künftig weiterhin voll der Steuer, Verluste durch Wertverfall hingegen bleiben unberücksichtigt. Diese Asymmetrie würde den privaten Vermögensaufbau verteuern und somit erschweren“, sagt Dr. Henning Bergmann, geschäftsführender Vorstand des Deutschen Derivate Verbands.

Dem verfassungsrechtlichen Gutachten zufolge widerspräche eine asymmetrische Ausgestaltung der Besteuerung von Wertveränderungen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen den Regelungen zur Gewinnberechnung, die nicht zwischen positivem und negativem Gewinn unterscheiden.

„Als reine Korrekturgesetzgebung hätte sich der Regierungsentwurf näher mit der einschlägigen Rechtsprechung des [Bundesfinanzhofes] auseinandersetzen müssen“, so das Gutachten.

Besondere Sachgründe, die die mit den geplanten Änderungen verbundenen Bedenken ausräumen könnten, seien in der Begründung des Regierungsentwurfs nicht aufgeführt und auch sonst nicht ersichtlich. „Insgesamt sollte der Gesetzgeber die vorgeschlagene rein fiskalisch motivierte Korrekturgesetzgebung ernsthaft überdenken“, so das Fazit des Gutachtens.

Derzeit halten in Deutschland rund 10 Millionen Menschen Aktien, 750.000 Anleger nutzen strukturierte Wertpapiere für ihr Portfoliomanagement. Bislang können sie die Kosten für ihre Kursabsicherung auf die Abgeltungssteuer anrechnen. Wenn der deutsche Gesetzgeber den Plänen von BMF und Bundesregierung Taten folgen lässt, wäre dies künftig nicht mehr möglich.

„In der Niedrigzinsphase ist dies besonders problematisch“, sagt Bergmann. „Investoren können angesichts von Negativrenditen nicht wie gewohnt auf besonders sichere Anlagen wie deutsche Staatsanleihen setzen. Sie müssen in etwas risikoreichere Anlagen ausweichen und ihre Portfolien dementsprechend absichern.“

 

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